Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen des Einzelunternehmens Martin Marcinko — gleich, ob Sie unter der Marke SuperUmzug (Umzüge), Entrümpelung München (Entrümpelung und Haushaltsauflösung) oder BayReno (Renovierung und Sanierung) beauftragen. Teil A gilt für alle Aufträge, Teil B enthält die Besonderheiten je Gewerk. Teil C enthält Ihre Widerrufsbelehrung als Verbraucher. Stand: 30. August 2026.
A 1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist ausschließlich das Einzelunternehmen Martin Marcinko, Planegger Str. 40, 82110 Germering (nachfolgend „wir" oder „Auftragnehmer"). SuperUmzug, Entrümpelung München und BayReno sind Geschäftsbezeichnungen dieses einen Unternehmens, keine eigenständigen Rechtsträger. Wer eine der drei Marken beauftragt, hat denselben Vertragspartner, denselben Ansprechpartner und dieselbe Haftung — auch dann, wenn zwei oder drei Gewerke in einem Auftrag zusammenkommen.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Umzug, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Renovierung, Einlagerung und den Besichtigungsservice. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo diese Bedingungen zwischen beiden unterscheiden, ist das ausdrücklich gekennzeichnet.
Für Umzüge gelten ergänzend die zwingenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über den Frachtvertrag und den Umzugsvertrag (§§ 407 ff., insbesondere §§ 451 bis 451h HGB). Für Renovierungs- und Entrümpelungsleistungen gilt ergänzend das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 631 ff. BGB). Gesetzliche Regelungen, die zugunsten von Verbrauchern zwingend sind, gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor.
A 2. Angebot, Besichtigung und Vertragsschluss
Unsere Angaben auf der Website, in Preistabellen und in Ratgeberartikeln sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot im Rechtssinne. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.
Ein verbindlicher Festpreis entsteht grundsätzlich erst nach einer Besichtigung — vor Ort oder anhand von Fotos und Video. Grundlage der Kalkulation sind die Angaben, die Sie uns dabei machen: Umfang und Volumen, Fläche und Zimmerzahl, Stockwerk und Zugänglichkeit, Trageweg, Entfernung, Termin sowie bei Entrümpelungen Menge und Art des Entsorgungsguts.
Beruht ein Preis auf einem Kostenvoranschlag ohne Garantie für die Vollständigkeit, gilt: Der Kostenvoranschlag darf um höchstens 20 Prozent überschritten werden. Zeichnet sich ab, dass diese Grenze überschritten wird, zeigen wir Ihnen das unverzüglich an; Sie können den Vertrag dann nach § 650 Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 648 BGB kündigen. Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, führen wir nur nach vorheriger Absprache aus.
Weichen die tatsächlichen Verhältnisse am Leistungstag erheblich von Ihren Angaben ab — etwa deutlich mehr Umzugsgut oder Entsorgungsgut, ein längerer Trageweg, eine nicht nutzbare Zufahrt oder ein ausgefallener Aufzug —, so ist der vereinbarte Preis insoweit nicht bindend. Wir informieren Sie in diesem Fall vor Ausführung über den Mehraufwand und führen die Mehrleistung nur nach Ihrer Zustimmung aus.
A 3. Preise, Zuschläge und Nebenkosten
Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Zuschläge, soweit vereinbart: Samstag 50 Prozent; Sonn- und Feiertage sowie Expressausführung innerhalb von 24 Stunden der doppelte Satz. Diese Zuschläge werden vor Vertragsschluss ausgewiesen und sind nicht nachträglich einseitig änderbar.
Eine Halteverbotszone kostet 300 Euro brutto je Adresse. Darin enthalten sind die Beantragung beim Kreisverwaltungsreferat, die amtliche Gebühr, das Aufstellen der Schilder, die Dokumentation und der Abbau. Die Beantragung benötigt rund drei Wochen Vorlauf. Beauftragen Sie die Zone nicht oder zu spät und verlängert sich dadurch der Trageweg, geht die dadurch entstehende Mehrarbeitszeit zu Ihren Lasten.
Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben, werden nach Zeitaufwand berechnet. Das betrifft insbesondere den Fall, dass zum vereinbarten Termin nicht gepackt, nicht geräumt oder der Zugang nicht möglich ist. Wir weisen Sie vor Beginn der Berechnung darauf hin und dokumentieren die Wartezeit.
A 4. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
Die Zahlung erfolgt per Überweisung gegen Rechnung. Barzahlung ist nicht vorgesehen.
Bei Umzügen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen ist der Betrag unmittelbar nach Abschluss der Leistung fällig. Bei Renovierungsaufträgen können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden; Grundlage ist § 632a BGB.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Aufrechnen können Sie nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ihre Rechte als Verbraucher wegen Mängeln der Leistung bleiben davon unberührt.
A 5. Ihre Mitwirkung
Damit wir zum vereinbarten Termin arbeiten können, benötigen wir von Ihnen: Zugang zu allen betroffenen Räumen, eine nutzbare Zufahrt beziehungsweise die rechtzeitig beauftragte Halteverbotszone, funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse, soweit für die Leistung erforderlich, sowie eine erreichbare Ansprechperson vor Ort.
Sie teilen uns vor Ausführung mit, wenn sich unter dem Umzugs- oder Entsorgungsgut Gegenstände befinden, die besonderer Behandlung bedürfen: Gefahrstoffe, Farben, Öle, Chemikalien, Batterien, Gasflaschen, asbesthaltige Materialien, verderbliche Waren oder lebende Tiere und Pflanzen. Unterbleibt diese Mitteilung, tragen Sie die Kosten, die uns dadurch entstehen — einschließlich einer erforderlichen Sonderentsorgung.
Geld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, persönliche Dokumente, Datenträger mit unersetzlichen Daten und vergleichbare Wertgegenstände transportieren Sie bitte selbst. Wir übernehmen sie nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart und der Wert deklariert ist.
Selbst gepackte Kartons können wir hinsichtlich ihres Inhalts nicht prüfen. Nach § 451d HGB sind wir von der Haftung befreit, soweit ein Schaden auf einer ungenügenden Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie oder auf der Beförderung von nicht durch uns verpacktem Umzugsgut beruht. Für Schäden, die wir zu vertreten haben, haften wir auch bei selbst gepacktem Gut.
Vor dem Abtransport prüfen Sie bitte gemeinsam mit unserem Team, dass nichts versehentlich zurückbleibt und nichts mitgenommen wird, was bleiben soll.
A 6. Termine und Terminverschiebung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Können wir einen Termin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir Sie unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik oder Sperrung der Zufahrt — berechtigen beide Seiten, den Termin zu verschieben. Ansprüche auf Schadensersatz entstehen daraus nicht, soweit die Verhinderung nicht zu vertreten ist.
Verschieben Sie einen vereinbarten Termin, versuchen wir, einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten. Erfolgt die Verschiebung so kurzfristig, dass die eingeplante Kapazität nicht mehr anderweitig belegt werden kann, gelten die Regelungen zur Kündigung unter A 7 entsprechend.
A 7. Kündigung und Stornierung
Diese Regelung betrifft die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrags. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher besteht davon unabhängig und geht dieser Regelung vor — die Einzelheiten finden Sie in Teil C.
Umzugsaufträge: Kündigen Sie den Vertrag vor Ausführung, können wir nach § 415 Absatz 2 HGB wahlweise die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Vergütung (Fautfracht), ohne ersparte Aufwendungen nachweisen zu müssen. Beruht die Kündigung auf Gründen aus unserem Risikobereich, entfällt dieser Anspruch.
Entrümpelungs- und Renovierungsaufträge: Kündigen Sie den Vertrag vor Fertigstellung, behalten wir nach § 648 BGB den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was wir infolge der Kündigung an Aufwendungen ersparen oder anderweitig erwerben.
In allen Fällen gilt: Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Umgekehrt bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits erbrachte Teilleistungen und nachweislich angefallene Fremdkosten — etwa eine bereits beantragte und gebührenpflichtige Halteverbotszone — sind in jedem Fall zu erstatten.
Die Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang bei uns.
A 8. Haftung
Dieser Abschnitt und Abschnitt A 9 enthalten zugleich die Haftungsinformationen, die wir Ihnen als Möbelspediteur nach § 451g HGB in Textform zu erteilen haben.
Für Umzüge gilt die gesetzliche Haftung des Möbelspediteurs: Bei Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts haften wir nach § 451e HGB begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Diese Grenze entfällt bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 435 HGB).
Für höhere Werte vereinbaren wir auf Ihren Wunsch eine zusätzliche Transportversicherung, deren Versicherungswert Sie selbst bestimmen. Sprechen Sie uns vor Vertragsschluss darauf an. Wir werben bewusst nicht mit einer über die gesetzliche Haftung hinausgehenden Garantie.
Außerhalb des Umzugsrechts — also bei Entrümpelung, Renovierung und Einlagerung — haften wir unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Wir unterhalten eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung bei der LVN.
A 9. Schäden melden, Mängel rügen
Bei Umzügen gelten die gesetzlichen Fristen des § 438 HGB: Äußerlich erkennbare Schäden sind uns spätestens bei der Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung in Textform. Wird die Anzeige versäumt, wird vermutet, dass das Umzugsgut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.
Bitte dokumentieren Sie Schäden möglichst mit Fotos und melden Sie sie uns unter den in Teil C genannten Kontaktdaten. Wir bestätigen den Eingang und melden uns zur Regulierung.
Bei Renovierungs- und Entrümpelungsleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts. Die Verjährungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Abnahme, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre (§ 634a BGB). Wir nehmen die fertiggestellte Leistung gemeinsam mit Ihnen ab.
Eine Kürzung oder Zurückbehaltung der Zahlung wegen behaupteter Mängel ist nur in dem Umfang zulässig, der zur Beseitigung des Mangels angemessen ist.
B 1. Besondere Bedingungen für Umzüge (SuperUmzug)
Wir führen Privat- und Firmenumzüge in München und im Umkreis von rund 50 Kilometern aus, ferner Fernumzüge innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union.
Nicht transportiert werden: Klaviere, Flügel, Tresore, Billardtische, Industriemaschinen sowie alle Lasten, die einen Kran oder eine Bergung über Fenster oder Balkon erfordern. Maßstab ist, was zwei Personen sicher von Hand oder mit Gurten bewegen können. Whirlpool und Sauna transportieren wir bis 120 Kilogramm, große Kübelpflanzen bis 100 Kilogramm. Lebende Tiere transportieren wir nicht. Überseeumzüge per Container oder Luftfracht führen wir nicht durch.
Wir stellen keinen Möbellift. Sperrige Möbel werden zerlegt und über das Treppenhaus getragen. Zeigt sich bei der Besichtigung, dass ein Stück auch zerlegt nicht aus der Wohnung kommt, teilen wir Ihnen das vor dem Termin mit, damit Sie einen Möbellift bei einem Fremdanbieter beauftragen können.
Wir sind berechtigt, zur Ausführung Dritte einzusetzen. Unsere Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt davon unberührt.
Trinkgelder an das Team sind freiwillig und nicht Bestandteil der Rechnung.
B 2. Besondere Bedingungen für Entrümpelung und Haushaltsauflösung
Wir entrümpeln Wohnungen, Häuser, Keller, Dachböden, Garagen und Gewerbeflächen, trennen fachgerecht nach Wertstoffen und übergeben die Fläche besenrein. Eine über besenrein hinausgehende Endreinigung ist gesondert zu vereinbaren.
Sie sichern zu, dass Sie über das zu entsorgende Gut verfügungsberechtigt sind. Bei Haushaltsauflösungen im Erbfall setzt die Beauftragung voraus, dass Sie als Erbe oder Bevollmächtigter berechtigt sind. Für Ansprüche Dritter, die aus einer fehlenden Berechtigung entstehen, stellen Sie uns frei.
Bitte sortieren Sie vor dem Termin aus, was Sie behalten möchten, und weisen Sie uns auf Gegenstände hin, die nicht entsorgt werden dürfen. Sind persönliche Unterlagen, Wertsachen oder Erinnerungsstücke im Bestand, kennzeichnen Sie diese bitte eindeutig. Nach dem Abtransport ist eine Rückholung entsorgter Gegenstände in der Regel nicht mehr möglich.
Sondermüll — insbesondere Farben, Öle, Chemikalien, Batterien und Elektroaltgeräte — wird getrennt erfasst und über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgt. Die dafür anfallenden Kosten werden gesondert ausgewiesen.
Wird eine Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände vereinbart, wird der angerechnete Betrag in der Rechnung offen ausgewiesen.
Eine Aktenvernichtung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung führen wir auf Anfrage durch.
B 3. Besondere Bedingungen für Renovierung (BayReno)
Wir führen Malerarbeiten, Bodenverlegung, Fliesenarbeiten, Bad- und Sanitärarbeiten, Trockenbau sowie Montage und Demontage von Möbeln und Küchen aus. Elektro- und Installationsarbeiten, die einen zugelassenen Fachbetrieb erfordern, vergeben wir an Fachpartner.
Die Leistung wird nach Fertigstellung gemeinsam abgenommen. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem festgehaltene Restarbeiten und etwaige Mängel benannt werden.
Arbeiten in möblierten oder bewohnten Räumen sind aufwendiger als in leeren Räumen und werden entsprechend kalkuliert. Sie stellen sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich und geräumt sind, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Verzögerungen, die auf Vorleistungen Dritter, auf Lieferzeiten von Ihnen beigestelltem Material oder auf nachträgliche Änderungswünsche zurückgehen, verlängern die vereinbarte Ausführungszeit angemessen.
Trocknungs-, Aushärtungs- und Lüftungszeiten sind technisch bedingt und Bestandteil der Ausführungszeit.
B 4. Besondere Bedingungen für Einlagerung
Eingelagertes Gut wird bei Einlagerung in einer Bestandsliste erfasst. Die Liste ist Grundlage für die Ein- und Auslagerung.
Das Lagergeld ist monatlich im Voraus fällig. Die Einlagerung endet zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit einer Kündigung in Textform zum Monatsende.
Nicht eingelagert werden: Gefahrstoffe, leicht entzündliche oder explosive Stoffe, verderbliche Waren, lebende Tiere und Pflanzen sowie Gegenstände, von denen eine Geruchs- oder Schädlingsbelastung ausgehen kann.
Gerät der Auftraggeber mit dem Lagergeld in Verzug, steht uns wegen unserer Forderungen aus dem Lagervertrag ein gesetzliches Pfandrecht am eingelagerten Gut zu (§ 475b HGB). Eine Verwertung erfolgt erst nach vorheriger Androhung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist.
B 5. Besondere Bedingungen für den Besichtigungsservice
Der Besichtigungsservice ist eine eigenständige, von den übrigen Leistungen unabhängig buchbare Leistung zum Festpreis von 290 Euro brutto.
Leistungsinhalt ist eine gemeinsame Begehung, eine systematische Zustandsaufnahme der Räume und Gewerke, eine Einschätzung der Kosten für den gewünschten Zielzustand sowie eine Einordnung des Schwierigkeitsgrads je Position.
Die Einschätzung beruht auf dem bei der Begehung sichtbaren Zustand. Verdeckte Mängel, die ohne Öffnung von Bauteilen nicht erkennbar sind, können nicht Gegenstand der Einschätzung sein. Der Besichtigungsservice ersetzt kein Bausachverständigengutachten und keine Beratung durch einen Architekten oder Statiker.
C 1. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume — etwa bei der Besichtigung in Ihrer Wohnung — oder im Fernabsatz, also ausschließlich per Telefon, E-Mail oder über das Rückrufformular, geschlossen wurde, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die nachfolgende Belehrung folgt dem gesetzlichen Muster.
WIDERRUFSBELEHRUNG — Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Martin Marcinko, Planegger Str. 40, 82110 Germering, Telefon +49 176 6415 1890, E-Mail kontakt@bayreno.de — mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
C 2. Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Die meisten unserer Termine liegen innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist — ein Umzugstermin in zehn Tagen ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Damit wir vor Ablauf der Frist tätig werden dürfen und die bis zum Widerruf erbrachte Leistung vergütet bekommen, benötigen wir von Ihnen zwei Erklärungen in Textform:
Erstens Ihr ausdrückliches Verlangen, dass wir mit der Ausführung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Zweitens Ihre Kenntnisnahme davon, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (§ 356 Absatz 4 BGB).
Wir holen diese Erklärungen mit der Auftragsbestätigung ein. Liegen sie nicht vor, können wir den Termin erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ausführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Erklärungen freiwillig sind: Sie können stattdessen auch den Ablauf der Frist abwarten.
Widerrufen Sie nach einem solchen ausdrücklichen Verlangen, aber vor vollständiger Erbringung, schulden Sie uns den anteiligen Wert der bis dahin erbrachten Leistung — nicht mehr.
C 3. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An: Martin Marcinko, Planegger Str. 40, 82110 Germering, E-Mail: kontakt@bayreno.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________
Beauftragt am: ______________ · Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Datum: ______________ · Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
D 1. Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
D 2. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unabhängig davon sind wir jederzeit bereit, eine Beschwerde unmittelbar mit Ihnen zu klären — melden Sie sich einfach unter den oben genannten Kontaktdaten.
Hinweis: Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; die zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 ist aufgehoben. Ein Verweis darauf entfällt deshalb bewusst.
D 3. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Ein Gerichtsstand wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart; er ist in diesem Fall München. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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